Beratungshilfe / Prozesskostenhilfe

Personen die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage sind, die Kosten zu tragen, die durch die Beauftragung eines Rechtsanwaltes entstehen, haben die Möglichkeit einen Antrag auf Gewährung von Beratungshilfe zu stellen.

Bei einem gerichtlichen Verfahren besteht die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe.