Kosten

Die Beauftragung eines Anwalts ist durchaus mit überschaubaren Kosten verbunden und zahlt sich später oftmals aus. Durch die Beratung und Tätigkeit des Rechtsanwalts werden die Weichen in einem Streitfall frühzeitig richtig gestellt. Kostentransparenz für den Mandanten steht auch bei Rechtsanwalt Torsten Vogt an vorderster Stelle.

Die Kosten, die durch die Beauftragung eines Rechtsanwalts entstehen, richten sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Abweichend von diesem Grundsatz ist es auch möglich, mit dem Rechtsanwalt vor Beginn seiner Tätigkeit eine Vergütungsvereinbarung abzuschließen. Weiterhin gibt es die Möglichkeit der Beratungs- und Prozesskostenhilfe.

Hinzu kommt, dass bis auf einige Ausnahmen (Beispielsweise im Arbeitsrecht) die im Rechtsstreit unterlegene Partei regelmäßig die gesetzlichen Gebühren zu ersetzen hat, die durch die Beauftragung eines Rechtsanwalts entstanden sind.

Kurzberatungspauschale

Um Sie mit den nötigen Informationen für eine fundierte Entscheidung über die Frage, ob Sie Ihre Ansprüche durch einen Rechtsanwalt verfolgen lassen möchten oder nicht, auszustatten, bietet Herr Rechtsanwalt Vogt eine Kurzberatungspauschale in Höhe von 50,00 € (inkl. MwSt) an.                                                                                                          

Im Rahmen dieser Kurzberatung (maximale Dauer: 30 Minuten, inklusive Sichten der mitgebrachten Unterlagen) erfahren Sie, welche Ansprüche Sie in Ihrem konkreten Fall haben, ob diese Aussicht auf Erfolg haben und mit welchen Anwalts- und gegebenenfalls Gerichtskosten Sie rechnen müssen. Sollte Ihre Angelegenheit für die Kurzberatungspauschale nicht geeignet sein (zu umfangreich, zu großes Haftungspotential, etc.), oder Herr Rechtsanwalt Vogt gesetzlich verpflichtet sein in Ihrem Fall höhere Gebühren zu verlangen, wird dieser Sie hierüber vorher in Kenntnis setzen.