Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) regelt grundsätzlich die Vergütung der anwaltlichen Tätigkeit.

In zivilrechtlichen Angelegenheiten ist der Ausgangspunkt für die Berechnung in den meisten Fällen der Gegenstandswert, der in eine sogenannte Wertgebühr umgerechnet wird. Als nächster Schritt wird mit Hilfe des Vergütungsverzeichnisses (ein Katalog, in dem die verschiedenen anwaltlichen Tätigkeiten aufgeführt sind) der Gebührensatz ermittelt.

Da die jeweilige Berechnung des Gebührensatzes gem. § 14 I RVG unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles, vor allem des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, der Bedeutung der Angelegenheit sowie der Einkommens - und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers durch den Rechtsanwalt zu erfolgen hat, sind pauschale Aussagen hierzu nur schwer möglich.

Nutzen Sie hierfür die Möglichkeit der Kurzberatungspauschale