Vergütungsvereinbarung


In einer Vergütungsvereinbarung kann die Vergütung des Rechtsanwalts in unterschiedlicher Art vereinbart werden. Möglich ist unter anderem die Vereinbarung einer Pauschalvergütung oder einer Vergütung pro Stunde.

Im Zusammenhang mit der vorgenannten Kostentragungspflicht der unterlegenen Partei ist hier allerdings zu beachten, dass die Kostenerstattung grundsätzlich nur in Höhe der gesetzlichen Gebühren (berechnet nach dem RVG) stattfindet. Der über diesen Betrag hinausgehende Teil würde bei einem Obsiegen nicht erstattet werden.